Energieeffizienzgesetz

Zusätzliches Geld für Ihre getätigten beziehungsweise geplanten Investitionen

Wir möchten Sie über die Möglichkeit informieren, dass Sie für getätigte und geplante Investitionen ab 1.1.2016, welche nachweislich zu Energieeinsparungen beigetragen haben, wir diese von Ihnen ablösen oder an den jeweiligen Bestbieter vermitteln.

 Unter nachstehendem Link finden Sie die Maßnahmen welche zusätzliches Geld für Ihre Investitionen bringen:

Die Ablöse richtet sich nach dem jährlichen Einsparungspotential und ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Investition nicht anderwärtig gefördert wurde.

Für detaillierte Auskünfte und Ablöseberechnungen kontaktieren Sie uns bitte, wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen im Bereich Energieeffizienz.

Unter nachstehenden Link finden Sie die Rechtsgrundlage für die Ablöse von Energieeinsparungen.